Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 25.01.2024 zum Aktenzeichen 7 O 13/23 entschieden, dass ein Architekt, der bei der Gebäudesanierung seine Kunden nicht nur in technischer Hinsicht berät, sondern auch Ratschläge zum Erhalt von Fördermitteln erteilt, für Schäden einstehen muss, wenn er die Fördervoraussetzungen fehlerhaft einschätzt. Aus der Entscheidung des Monats März 2024 ergibt […]