Das Landgericht Frankfurt hat am 18.02.2020 zum Aktenzeichen 2-13 S 140/19 entschieden, dass Beschlüsse, die von allen Wohnungseigentümern gefällt wurden, sich aber nur auf ein allen Mitgliedern der WEG in Miteigentum gehörendes Sondereigentum beziehen, nicht im Beschlussanfechtungsverfahren nach § 46 WEG angefochten werden können, da derartige Verfahren keine Wohnungseigentumssachen sind. Aus der Pressemitteilung des DAV […]