Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg hat mit Urteil vom 05.12.2019 zum Aktenzeichen 107 C 224/19 entschieden, dass eine im Mietvertrag vorgesehene Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf die Mieterin unwirksam ist, wenn sie die Wohnung unrenoviert angemietet hat. Aus der Pressemitteilung des DAV MietR Nr. 13/2020 vom 02.11.2020 ergibt sich: Hier ging es um die Beendigung des Mietvertrages, wobei […]