Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat mit Beschluss v. 24.07.2020 zum Aktenzeichen 15 CS 20.1332 entschieden, dass bei neueren Bebauungsplänen, die unter der Geltung des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, es nicht unproblematisch erscheint, einer bauleitplanerischen Festsetzung im Wege richterrechtlicher „Korrektur“ unter Berufung auf die „Wannsee-Rechtsprechung“ des Bundesverwaltungsgerichts eine vom Plangeber nicht positiv gewollte Drittschutzwirkung zu […]