Das Amtsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 02.09.2020 zum Aktenzeichen 49 C 173/20 entschieden, dass der Vermieter nach einer Mängelanzeige des Mieters verpflichtet ist, dem Mangel nachzugehen und hierzu den Mangel zu besichtigen, er ist aber auch berechtigt, nach Beseitigung des Mangels durch einen Handwerker die durchgeführten Arbeiten als solche abzunehmen. Entsprechendes gilt, wenn der […]