Das Amtsgericht Gelnhausen hat mit Urteil vom 04.03.2024 zum Aktenzeichen 52 C 76/24 entschieden, dass das Aufstellen einer Überwachungskamera bereits dann unzulässig ist, wenn diese elektronisch auf das Nachbargrundstück geschwenkt werden kann. Das Aufstellen einer Überwachungskamera ist verboten, wenn der Nachbar sich nachvollziehbar beobachtet fühlt. Aus der Pressemitteilung des AG Gelnhausen vom 31.05.2024 ergibt sich: […]