Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat am 12.01.2021 zum Aktenzeichen 8 C 10362/20.OVG entschieden, dass der Bebauungsplan „Quartier Alte Brauerei“ der Stadt Zweibrücken, dessen Geltungsbereich das Betriebsgelände einer ehemaligen Brauerei sowie einen Teil einer angrenzenden, inzwischen gerodeten Waldfläche umfasst und hierfür vier „sonstige Sondergebiete“ mit der Zweckbestimmung „Seniorenwohnen, Hotel, Wohnen“ festsetzt, unwirksam ist. Aus der […]