Der Bundesfinanzhof hat am 11.11.2020 zum Aktenzeichen XI R 7/20 entschieden, dass dann, wenn bei Gebäuden, die teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise umsatzsteuerfrei verwendet werden, erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verwendeten Räume bestehen, die Vorsteuerbeträge nach dem (objektbezogenen) sogenannten Umsatzschlüssel aufzuteilen sind. Aus der Pressemitteilung des BFH Nr. 4/2021 vom 18.02.2021 ergibt sich: Im Urteilsfall […]