Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 04.12.2020 zum Aktenzeichen 111 C 21915/19 entschieden, dass eine Mieterin hinter einer Steckdosenattrappe entdecktes Bargeld von 80.000 Euro nicht behalten darf. Aus der Pressemitteilung des AG München Nr. 9/2021 vom 05.03.2021 ergibt sich: Die Klägerin bewohnte im Jahr 2016 seit kurzem die von ihr angemietete Wohnung, in der […]