Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11.02.2021 zum Aktenzeichen I ZR 227/19 entschieden, dass die Vertretung der Grundstückseigentümer in einem Widerspruchsverfahren gegen die abschlägige Bescheidung einer Bauvoranfrage und die Geltendmachung von mit dem Widerspruchsverfahren zusammenhängenden Kostenerstattungsansprüchen durch eine Architektin keine nach §§ 3, 5 Abs. 1 RDG erlaubten Rechtsdienstleistungen darstellt, die als Nebenleistungen zum Berufs- […]