Das Amtsgericht Hannover hat mit Urteil vom 07.01.2021 zum Aktenzeichen 480 C 8302/20 entschieden, dass ein Beschluss einer Eigentümerversammlung ungültig ist, wenn die Wohnungseigentümer in dem Einladungsschreiben ausdrücklich aufgefordert wurden, nicht zu erscheinen und zudem darauf hingewiesen wurden, dass ein Erscheinen zum sofortigen Abbruch der Versammlung führt. Aus der Pressemitteilung des AG Hannover vom 09.04.2021 […]