Das Landgericht Frankenthal hat am 11.08.2021 zum Aktenzeichen 2 S 132/20 entschieden, dass dann, wenn Baumwurzeln auf das Grundstück des Nachbarn herüberwachsen und dadurch die Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigt wird, diese Wurzeln im Wege der Selbsthilfe vom Nachbarn auch dann beseitigt werden dürfen, wenn dadurch das Absterben des Baumes droht. Dies hat das LG Frankenthal […]