Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 13.04.2021 zum Aktenzeichen 67 S 10/21 entschieden, dass für die Beurteilung, ob es sich bei einer Eigenbedarfskündigung um eine unzulässige Vorratskündigung handelt, in den Fällen, in denen der Vermieter den Eigenbedarf nicht für sich selbst, sondern für eine der sonstigen in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genannten Personen geltend […]