Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2021 zum Aktenzeichen VIII ZR 52/20 entschieden, dass bei einem laufenden Mietverhältnis der Mieter durch sein Zurückbehaltungsrecht an den Betriebskostenvorauszahlungen ausreichend geschützt ist, um den Vermieter so zur Erstellung einer Abrechnung zu bewegen. Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vom 09.11.2021 ergibt sich: Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, […]