Das Landgericht Frankenthal hat am 24.11.2021 zum Aktenzeichen 6 O 129/21 entschieden, dass derjenige, der ein Wohnhaus verkauft, auf versteckte Mängel hinweisen muss, und zwar auch dann, wenn im Vertrag die Mängelhaftung ausgeschlossen ist. Aus der Pressemitteilung des LG Frankenthal vom 22.12.2021 ergibt sich: Andernfalls kann der Käufer Schadensersatz verlangen. Der Käufer muss in solchen […]