Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 29.09.2021 zum Aktenzeichen 7 A 2912/19 entschieden, wann ein denkmalrechtlicher Abwehranspruch besteht. Die Kläger haben keinen denkmalrechtlichen Abwehranspruch gegen das streitgegenständliche Vorhaben. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals jedenfalls dann berechtigt sein muss, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn […]