Das Finanzgericht Münster hat am 11.02.2022 zum Aktenzeichen 14 K 2267/19 G,F entschieden, dass für die Vermietung eines Grundstücks, auf dem der Mieter eine Kfz-Werkstatt betreibt, die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Bodenvertiefung für einen Bremsenprüfstand und Fundamente für eine Werbeanlage mitvermietet werden, denn diese stellen keine Betriebsvorrichtungen […]