Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 25.03.2022 zum Aktenzeichen 9 O 32/21 entschieden, dass derjenige, der Straßenbauarbeiten ausführt, dafür sorgen muss, dass Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Er muss deutlich vor den Gefahren warnen. Wird im Bereich einer Tiefgarage ein Leitungsgraben ausgehoben, so müssen besondere Vorkehrungen gerade für die Autofahrer getroffen werden, die aus der […]