Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 23.02.2022 zum Aktenzeichen II R 45/19 entschieden, dass derjenige, der ein Grundstück mit aufstehender Weihnachtsbaumkultur erwirbt, für den Teil des Kaufpreises, der auf die Bäume entfällt, keine Grunderwerbsteuer (GrESt) zu entrichten hat Aus der Pressemitteilung des BFH Nr. 032/22 vom 11.08.2022 ergibt sich: Im Streitfall erwarb der Kläger Grundbesitz […]