Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluss zum Aktenzeichen 6 L 2331/22.GI entschieden, dass die gerichtlichen Anträge von Anwohnern der Straße „Hundspfädchen“ in Wetzlar, die sich gegen Anordnungen der Stadtreinigung Wetzlar zum Aufstellen von Mülltonnen richteten, nicht erfolgreich waren. Die Anwohner wollten erreichen, dass sie wie bislang ihre Mülltonnen zur Entleerung und ihren Sperrmüll zur Abholung […]