Das Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken hat mit Urteil vom 27.09.2024 zum Aktenzeichen 7 U 45/23 entschieden, dass dann, wenn in einem Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eine Stahlträgerkonstruktion ersetzt werden, dies einem potentiellen Käufer der Immobilie ungefragt mitgeteilt werden muss. Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand, stellt dies eine arglistige Täuschung dar, die den Käufer zur […]