Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 11.07.2024 zum Aktenzeichen III R 41/22 entschieden, dass die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) für ein Grundstücksunternehmen, das als Organgesellschaft sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet hat, auch dann zu versagen ist, wenn die pachtende Organgesellschaft den Grundbesitz an […]