Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 29.08.2023 zum Aktenzeichen 15 A 3204/20 entschieden, dass die Eigentümer eines Grundstücks im Tecklenburger Land, auf dem eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet worden ist, nicht verpflichtet sind, für die Möglichkeit, das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen, einen Anschlussbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz NRW zu zahlen. Aus der Pressemitteilung des […]