Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 20.06.2023 zum Aktenzeichen IX R 17/21 entschieden, dass dann, wenn ein Objekt mit einer Größe von mehr als 250 qm Wohnfläche vermietet wird, aufgrund der Vermietung entstehende Verluste nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden können. Aus der Pressemitteilung des BFH Nr. 44/23 vom 16.11.2023 ergibt […]