Das Amtsgericht Hanau hat mit Beschluss vom 03.03.2025 zum Aktenzeichen 32 C 266/24 entschieden, dass dem Inhaber eine E-Mail Adresse eingehende Mails solange zugehen, wie diese aufrechterhalten wird. Eine automatisierte Rückmeldung unter Verweis, dass die Adresse stillgelegt sei, ändere das nicht. Zwischen Vertragspartnern ist der Absender aber in der Regel gehalten, einen anderen Kommunikationsweg zu […]