Das Verwaltungsgericht Mainz hat mit Urteil vom 25. September 2024 zum Aktenzeichen 3 K 746/23.MZ entschieden, dass wenn ein Bebauungsplan über ein Wochenendhausgebiet mittels sog. Baufenster die Bebaubarkeit von Flächen einschränkt, für ein Grundstück, das außerhalb eines Baufensters gelegen ist, kein Bauvorbescheid erteilt werden kann. Aus der Pressemitteilung des VG Mainz Nr. 08/2024 vom 16.10.2024 […]