Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat mit Beschluss vom 14. August 2024 zum Aktenzeichen 8 W 102/23 entschieden, dass ein rechtlich beachtlicher Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses liegt nur vor, wenn sich der Anfechtende in einem Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses befunden hat, dagegen nicht, wenn lediglich falsche Vorstellungen von dem Wert der einzelnen […]