Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 14.12.2021 zum Aktenzeichen 24 U 19/21 entschieden, dass eine Person nichtbinärer Geschlechtsidentität, die beim „Online-Shopping“ nur zwischen den Anreden „Frau“ oder „Herr“ auswählen kann, unter Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wegen des Geschlechts benachteiligt und in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Aus der Pressemitteilung des OLG Karlsruhe Nr. 2/22 vom […]