Das Verwaltungsgericht Mainz hat am 28.01.2022 zum Aktenzeichen 4 K 1036/20.MZ entschieden, dass einer schwerbehinderten Bewerberin, der die fachliche Eignung für eine von einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle nicht evident fehlt, in der Regel eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu zahlen ist, wenn sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist. Aus der Pressemitteilung […]