Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 13.12.2022 zum Aktenzeichen 7 Sa 168/22 entschieden, dass eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechtes vorliegt, wenn einem männlichen Bewerber um eine Stelle abgesagt wird mit der Begründung, „unsere sehr kleinen, filigranen Teile sind eher etwas für flinke Frauenhände“. Die Parteien streiten um Entschädigungsansprüche nach dem AGG nach einer […]