Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 10.10.2018 zum Aktenzeichen 122 C 5020/18 entschieden, dass ein 44-jähriger Mann, der mit der Begründung, er wäre zu alt, nicht an einem Elektro-Festival teilnehmen durfte, kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung hat. Aus der Pressemitteilung des AG München Nr. 26/2020 vom 26.06.2020 ergibt sich: Der damals 44-jährige Kläger […]