Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 05.05.2021 zum Aktenzeichen XII ZB 189/20 entschieden, dass eine transsexuelle Person, deren Vornamen nach der Eheschließung auf der Grundlage des Transsexuellengesetzes geändert worden ist, keinen Anspruch auf Erteilung einer Eheurkunde hat, in der als ihre Vornamen vor der Ehe ihre aktuell geführten, auf der Namensänderung beruhenden Vornamen genannt werden. […]