Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 12. September 2024 zum Aktenzeichen 10 VR 1.24 den Antrag eines Journalisten, den Bundesnachrichtendienst (BND) im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm Auskünfte im Zusammenhang mit dessen Öffentlichkeitsarbeit zur militärischen Situation in der Ukraine zu erteilen, abgelehnt. Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 43/2024 vom 12.09.2024 ergibt sich: […]