Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 18. September 2024 zum Aktenzeichen 3 S 109/24 einer Beschwerde der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz (Tierschutzpartei) stattgegeben und die Landesrundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb) verpflichtet, die Tierschutzpartei in allen Ergebnispräsentationen zur brandenburgischen Landtagswahl im Landesfernsehprogramm nicht unter der Rubrik „Andere“ zusammenzufassen, sondern das Ergebnis gesondert auszuweisen, […]