Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 26. September 2024 zum Aktenzeichen 4 L 244/24 entschieden, dass mehrere palästinensische Antragsteller aus dem Gaza-Streifen mit dem Anliegen gescheitert sind, die Bundesregierung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes zu verpflichten, jeweils künftig Auskunft über genehmigte Waffenlieferungen nach Israel zu erteilen. Aus der Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 28/2024 […]