Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 15. August 2023 zum Aktenzeichen 24 L 157/23 in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Amphibienschutzzaun, der die Einwanderung von Wechselkröten auf ein Baugrundstück verhindern soll, vorerst stehen bleiben darf. Aus der Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 35/23 vom 21.08.2023 ergibt sich: Die Antragstellerin entwickelt im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Bebauungsflächen, […]