Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 14.09.2023 zu den Aktenzeichen 3 C 11.22 und 3 C 12.22 entschieden, dass das Inverkehrbringen von Wein, der Rückstände eines Pestizids enthielt, die den in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegten Höchstgehalt nicht überschritten, bereits vor Änderung des § 9 Abs. 1 Satz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) durch das Gesetz vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274) […]