Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 19. Oktober 2023 zum Aktenzeichen 8 C 6.22 entschieden, dass derjenige, der in der ehemaligen DDR in rechtsstaatswidriger Weise adoptiert wurde, hat einen Anspruch auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung nach § 1 VwRehaG durch Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit dieser Adoption, wenn sie zu den in der Vorschrift genannten Folgen geführt hat und diese […]