Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit Beschlüssen vom 14.11.2023 zu den Aktenzeichen 1 B 228/23, 1 B 229/23 und 1 B 238/23 Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Bremen bestätigt, wonach Spielhallen in Bremen, die einen Mindestabstand von 500 Metern zu bestimmten Schulen nicht einhalten, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren keine Erlaubnis beanspruchen können. Aus der Pressemitteilung des OVG Bremen vom […]