Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 14. Dezember 2023 zum Aktenzeichen 3 C 10.22 entschieden, dass wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss im Sinne von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die die Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertigen, nur dann vor liegen, wenn der Betroffene in mindestens zwei vom äußeren Geschehensablauf her eigenständigen […]