Der Hessische Verwaltungsgerichtshofs hat mit Beschluss vom 08.02.2024 zum Aktenzeichen 8 B 271/24 entschieden, dass die für den 9. Februar 2024 ab 08:00 Uhr geplante Versammlung „Hand in Hand für unser Land, Proteste der Landwirtschaft, Transportgewerbe, Handwerk, Bürger gegen die aktuelle Bundespolitik“ stattfinden darf. Aus der Pressemitteilung des Hess. VGH Nr. 02/2024 vom 08.02.2024 ergibt […]