Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 26. Februar 2024zum Aktenzeichen 3 L 1074/23.KO entschieden, dass die Betreiberin eines Gnadenhofes für Hunde ihren Bestand wegen erheblicher tierschutzrechtlicher Verstöße reduzieren muss. Aus der Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 6/2024 vom 04.03.2024 ergibt sich: Die Antragstellerin betreibt einen Gnadenhof, auf dem sie 61 Hunde verschiedener Rassen hält. Das Veterinäramt des Landkreises […]