Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Urteil vom 18.03.2024 zum Aktenzeichen 1 K 1117/22 entschieden, dass ein Zeitsoldat, der im Dezember 2021 eine COVID-19-Impfung verweigert hat, fristlos entlassen werden durfte. Aus der Pressemitteilung des VG Aachen vom 21.03.2024 ergibt sich: Der Kläger begründete seine Weigerung damit, dass er den Impfbefehl für rechts- und verfassungswidrig hält. Insbesondere […]