Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 4.4.2024 zum Aktenzeichen 6 UF 204/23 entschieden, dass eine in Abwesenheit eines Ehepartners in Afghanistan geschlossene sog. Handschuh-Ehe nicht dem ordre public widerspricht, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass für den Willen der Eheschließung selbst eine Stellvertretung vorliegt und bestätigte den Beschluss des Amtsgerichts, dass diese […]