Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 25.03.2025 zum Aktenzeichen 26 L 62/25 entschieden, dass Berliner Richter, die im Jahr 1960 geboren sind, die Pensionsaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreichen und können nach derzeitiger Rechtslage darüber hinaus nicht im richterlichen Dienst verbleiben. Aus der Pressemitteilung des VG Berlin vom 26.03.2025 ergibt sich: Im Dezember […]