Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 22.05.2024 zum Aktenzeichen 7 K 612/22.WI entschieden, dass der Handel mit Wasserpfeifentabak, der bestimmte Zusatzstoffe enthält, rechtswidrig ist. Aus der Pressemitteilung des VG Wiesbaden Nr. 05/2024 vom 14.06.2024 ergibt sich: Der Kläger betreibt einen Handel mit Wasserpfeifentabak. Er vertreibt auch Tabak, der insbesondere Menthol, Menthon, Geraniol, Linalool und […]