Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteilen vom 19.06.2024 zu den Aktenzeichen 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23 entschieden, dass der Umstand, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz eine politische Partei als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen einstuft, – unabhängig von deren politischer Ausrichtung – regelmäßig zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ihrer Mitglieder führt und damit die Klagen zweier […]