Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 10. Juli 2024 zum Aktenzeichen 2 L 82/24 entschieden, dass der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin kein Abwehrrecht gegen die in Ausübung des Eingriffsrechts getroffene Entscheidung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, einen Zaun um den Görlitzer Park zu errichten, hat. Aus der Pressemitteilung […]