Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 26.06.2024 zum Aktenzeichen 37 K 11/23 entschieden, dass wenn sich im Ordnungswidrigkeitenverfahren der Fahrer eines Tatfahrzeugs, mit dem ein erheblicher Verkehrsverstoß begangen worden ist, aufgrund eines brauchbaren Frontfotos und der Halterangaben im Abgleich mit Fotos aus einer Google-Bildsuche leicht ermitteln lassen können, keine Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers […]