Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit drei Urteilen vom 6. August 2024 zu den Aktenzeichen 2 A 489/23.A, 2 A 1132/24.A und 2 A 1131/24.A entschieden, dass jedenfalls männlichen anerkannten Schutzberechtigten, die allein nach Griechenland zurückkehren und jung, gesund und arbeitsfähig sind, dort keine menschenrechtswidrige Behandlung durch systemische Schwachstellen im griechischen Aufnahmesystem droht. Damit haben sie […]