Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 10. März 2025 zum Aktenzeichen 7 C 10403/24.OVG entschieden, dass die zum 1. Mai 2023 in Kraft getretene Sperrgebietsverordnung der Stadt Trier, mit der die Straßenprostitution grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet verboten und lediglich in einem bestimmten Teilbereich zugelassen wird, rechtmäßig ist. Aus der Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz Nr. […]