Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 31.07.2024 zum Aktenzeichen II R 13/22 entschieden, dass für den Fall, dass ein Kind (z.B. der Sohn) zivilrechtlich wirksam gegenüber einem Elternteil (z.B. dem Vater) auf seinen gesetzlichen Erbteil verzichtet, dieser Verzicht für die Erbschaftsteuer nicht zur Folge hat, dass beim Versterben des Elternteils (d.h. des Vaters) die Enkel […]