Die Bundesregierung will mit dem Behinderten-Pauschbetragsgesetz, das zum 01.01.2021 in Kraft treten soll, Steuerpflichtige mit Behinderungen finanziell entlasten und für weniger Bürokratie sorgen. Von der Website der BReg vom 30.11.2020 ergibt sich: Die Behinderten-Pauschbeträge werden ab dem Steuerjahr 2021 verdoppelt, Nachweispflichten verschlankt und die Grade der Behinderung mit dem Sozialrecht harmonisiert. Für Steuerpflichtige mit Behinderungen […]